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bio

E 553b
Talkum

Erläuterung

Talkum bezeichnet ein sehr feinpulvriges Magnesiumsilikathydrat, das ein Abkömmling der Kieselsäure (E 551) ist. Die unlöslichen Kristalle sind weich, lassen sich gut mahlen und fühlen sich fettig an. Der menschliche Organismus kann sie weder aufnehmen noch verwerten. Sie werden unverändert ausgeschieden.

In pulverförmigen Lebensmitteln lagern sich die Silikat-Kristalle an die Partikel des Lebensmittels an und schirmen sie so gegen ihre Umgebung ab. Auf diese Weise verhindern Silikate, dass die Lebensmittel verklumpen: Pulvrige Produkte bleiben rieselfähig, andere lassen sich gut trennen. Die Behandlung von Verpackungen mit Talkum sorgt dafür, dass sich die Lebensmittel leicht aus ihnen lösen lassen.

Herstellung

Magnesiumsilikate können entweder durch das Zermahlen nach dem Abbau natürlicher Ressourcen oder synthetisch hergestellt werden.

Einsatz

Talkum ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Trockenlebensmittel in Pulverform (max. 10 g/kg)
  • Käse, in Scheiben oder gerieben (max. 10 g/kg)
  • Würzmittel (qs)
  • Nahrungsergänzungsmittel (qs)
  • Kochsalz, Kochsalzersatz (max. 10 g/kg)
  • Kaugummi (qs)
  • Reis (qs)
  • Würste (nur die Oberfläche; qs)

Talkum ist darüber hinaus als Trägerstoff für Farbstoffe zugelassen.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Silikate gelten als unbedenklich.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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